Wir sind italienischen und internationalen Kunden bei der Aushandlung von Handelsverträgen des italienischen und internationalen Rechts behilflich.

Bei Streitsachen, die sich aus der Durchführung der Verträge ergeben, gehört zur Betreuung auch die Vertretung des Kunden vor Gericht. Ferner bieten wir unsere Unterstützung bei der Vertragsanwendung in Sachen Wettbewerb im nationalen und im Gemeinschaftsrecht an.

Vertragsarten:

  • Vertriebsverträge
  • Arbeitnehmerüberlassungsverträge
  • Vermittlungsverträge
  • Franchising-, Konzessions-, Outsourcingverträge
  • Agenturverträge, Verkaufsförderungsverträge
  • Lizenzverträge, Verkaufskonzessionen, Beschaffungsverträge, Lieferverträge, Take-or-pay-Verträge
  • internationale Verkaufsverträge, Ausschreibungen, Managementverträge
  • technische und wissenschaftliche Kooperationsverträge
  • vorübergehende Unternehmenszusammenschlüsse, Konsortien
  • Engineering-Verträge, Operation & Maintenance-Verträge
  • Forschungs- und Entwicklungsverträge
  • Mietverträge und Immobilienvertragsrecht

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