Wir unterstützen Unternehmen in ihrer Beziehungen zu den Finanzbehörden, sowohl während der Prüfungen als auch vor und während eines Verfahrens, und sind speziell in folgenden Bereichen betreuend tätig:
- bei Steuerprüfungen
- bei der Vorbereitung von Klärungsanfragen
- bei der Bewertung der Machbarkeit einer Anwendung von Mitteln zur Senkung der Steuerschuld
- bei den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in den Bereichen Steuer- und Strafrecht (Einspruch gegen Beschlagnahmen, Sperrungen und Hypotheken) und in der Vollstreckungsphase der Steuerbeitreibung
- in den verschiedenen Phasen von Steuerverfahren