Wir unterstützen Unternehmen in ihrer Beziehungen zu den Finanzbehörden, sowohl während der Prüfungen als auch vor und während eines Verfahrens, und sind speziell in folgenden Bereichen betreuend tätig:

  • bei Steuerprüfungen
  • bei der Vorbereitung von Klärungsanfragen
  • bei der Bewertung der Machbarkeit einer Anwendung von Mitteln zur Senkung der Steuerschuld
  • bei den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in den Bereichen Steuer- und Strafrecht (Einspruch gegen Beschlagnahmen, Sperrungen und Hypotheken) und in der Vollstreckungsphase der Steuerbeitreibung
  • in den verschiedenen Phasen von Steuerverfahren

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