Wir stehen den Unternehmen bei der Verwaltung außergewöhnlicher Geschäfte im Hinblick auf die Steueraspekte zur Seite, zum Beispiel bei:
- Fusionen
- Spaltungen
- Umwandlungen
- Übereignung und/oder Einbringung von Unternehmen
- Übereignung und Erwerb von Aktien und Gesellschaftsbeteiligungen
unter Bereitstellung der Dokumente und gesetzlich vorgesehenen Berichte, sowie der Organisation der notariellen Urkunden.