Wir stehen den Unternehmen bei der Verwaltung außergewöhnlicher Geschäfte im Hinblick auf die Steueraspekte zur Seite, zum Beispiel bei:

  • Fusionen
  • Spaltungen
  • Umwandlungen
  • Übereignung und/oder Einbringung von Unternehmen
  • Übereignung und Erwerb von Aktien und Gesellschaftsbeteiligungen

unter Bereitstellung der Dokumente und gesetzlich vorgesehenen Berichte, sowie der Organisation der notariellen Urkunden.

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